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		| james VX-Geselle
 
 
 Anmeldedatum: 24.06.2020
 Beiträge: 471
 
 
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				|  Verfasst am: Mo Dez 02, 2024 08:53:35    Titel: TÜV , Ochsenaugen, Löcher in den Lenker Bohren und ???? |   |  
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				| Guten Morgen VXler Nach dem Desaster mit den Reifen; hin und her , erlaubt nicht erlaubt zum Schluss alles i.O. aber recht teuer
   Hier mein neustes Problem: ich hätte gerne wieder Lenkerendenblinker (Geschmackssache), in meinen Papieren sind diese sogar eingetragen,
 Meine erste Frage: Wieso sind die eingetragen, ist das üblich?
 Zurück zum Problem um wieder Leb. zu verwenden müsste ich Löcher in den Lenker, kein original L. bohren , was mir aber vom TÜV untersagt wurde.
 Meine zweite Frage : sind im original Lenker Löcher serienmäßig vorhanden ?
 3. hat ein VXler hier eine Idee wie ich das gelöst bekomme ohne mir den identischen Lenker mit Löcher zu kaufen und eintragen zu lassen ?
 L.G. aus dem Sauerland Stefan
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		| Lui VX-Meister
 
  
 Anmeldedatum: 31.03.2003
 Beiträge: 971
 Wohnort: Bad Vilbel
 
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				|  Verfasst am: Mo Dez 02, 2024 09:57:50    Titel: |   |  
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				| Ich habe Lenkerenden dran, Löcher dafür gebohrt. Noch nie Probleme mit dem TÜV gehabt. Eintragen musste ich nix, hab die nun schon so 15 jahre dran (Kellermann) 
 Gruß Lui
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 VX........ weil's schön ist!
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		| Meikel VX-Lehrling
 
  
 Anmeldedatum: 03.02.2019
 Beiträge: 138
 Wohnort: Geesthacht
 
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				|  Verfasst am: Mo Dez 02, 2024 15:40:33    Titel: Textpassage aus einem LSL Teilegutachten |   |  
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				| Moinsen 
 Hier mal ein Textauszug aus einem LSL Teilegutachten für Rohrlenker :
 
 Grundsätzlich ist es zulässig eine Bohrung in der Größe von Ø 5mm
 für die Fixierung der Schaltereinheiten im Abstand von ca. 150mm vom Lenkerende anzubringen.
 Für die Durchführung von Kabeln für Lenkerendenblinker kann in diesem Bereich ebenfalls eine Bohrung von max. 5mm eingesetzt werden.
 Zwischen den Lenkerklemmen ist es nur dann zulässig eine Bohrung anzubringen, wenn
 
 - der Durchmesser von 5mm nicht überschritten wird.
 - wenn nicht mehr als zwei Bohrungen und diese mittig dicht nebeneinander zwischen den  Klemmböcken angeordnet werden
 - die Lenkerklemmen fest mit der Gabelbrücke verbunden sind ( Keine Gummilagerung ! )
 - bei Stahllenkern der Innenbereich der Bohrung  gegen Rost geschützt wird
 
 Ich würde die Kabel direkt zum Blinklichtschalter am Lenker führen.
 Dann ist nur eine Bohrung,  im unmittelbaren Bereich des Blinklichtschalters notwendig
 und die Kabel sind nicht im Sichtbereich
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 MEIKEL
 
 Hab keine VX, leider
 Ein wahrer Japanischer Kardantourer muß einfach 4 Zylinder und 1100 ccm³ haben *grins*
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		| VX-Hornet VX-Geselle
 
  
 Anmeldedatum: 27.05.2018
 Beiträge: 438
 Wohnort: Wiednitz
 
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				|  Verfasst am: Mo Dez 02, 2024 22:17:47    Titel: |   |  
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				| Hallo Stefan, 
 so wie Meikel schon schreibt, steht es auch in meiner ABE von LSL.
 also am besten in die ABE von deinem Lenker gucken. Dann kann theoretisch auch der Prüfer nix dagegen haben. Im Fall der Fälle, dann einfach ABE vorzeigen. Ich gehe davon aus, das der Lenker bei dir auch in die Papiere eingetragen wurde. Wenn da nicht explizit im Text ausgeschlossen wurde Löcher zu bohren, sollte es erlaubt sein.
 Blinker die du bei uns in D bei einem ordentlichen Händler kaufst, sind normalerweise alle mit E-Nummer. Dann brauchen die nicht eingetragen werden. Sollte auch so in der Beschreibung stehen.
 
 Gruß Marcus
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		| james VX-Geselle
 
 
 Anmeldedatum: 24.06.2020
 Beiträge: 471
 
 
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				|  Verfasst am: Di Dez 03, 2024 17:26:02    Titel: |   |  
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				| Guten Abend VXler Vielen Dank für eure Tipps. Für meinen Lenker gab es keine ABE nur ein Teilegutachten, ich habe den Lenker mit dem Gutachten und einer "Einzelabnahme" eintragen lassen.
 Die Ochsenauge der Firma Hella, waren bereits eingetragen, als ich das Moped vor 6 Jahren gekauft habe.
 Ich werde in den nächsten Tagen in das Gutachten schauen und/oder kurz bei FEHLING anhalten und nachfragen ( wir sind fast Nachbarn) und die sind immer recht nett, auch wenn, man in der Firma einfach mal vorbeischaut.
 L.G. aus dem Sauerland Stefan
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